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Impressum nach §6 MDStv (Mediendienste-Staatsvertrag) & §6 TDG (Teledienstgesetz): Verantwortlich für den Inhalt dieser Präsenz ist der Administrative Ansprechpartner (admin-c) der Domain bollenbacher.net Stephan Bollenbacher; Bungertstr. 3; D-53604 Bad Honnef Gerichtsstand ist die Bundesrepublik Deutschland. Und nun etwas für die Juristen: Beachten Sie hierzu bitte auch das Urteil vom Landgericht Lübeck 11 S 4/98 vom 24. November 1998 Das LG Lübeck führt aus, dass Links systemimmanent sind und eine ständige Prüfung nicht verlangt werden kann. Der genannte § 5 TDG ist inzwischen obsolet. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Stufenfolge des § 5 TDG nur eine eingeschränkte Verantwortlichkeit für Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten. Dies entspricht dem mit dem Gesetz verfolgten Zweck der Förderung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für diese Anbieter. Für eine einschränkende Auslegung der zivilrechtlichen Haftung sprechen Kultur und Entstehungsgeschichte des Internets, das auf möglichst vielfältige Verknüpfungen des eigenen mit fremden Angeboten angelegt ist. Ohne diese Verknüpfungen käme ein weltweites Netz von Informations- und Kommunikationsangeboten, -diensten und -netzwerken gar nicht zustande, das dem Nutzer die systemimmanente Möglichkeit gewährt, auf dem ganzen Globus zu surfen (v. Bonin/Köster, Internet im Lichte neuer Gesetze, ZUM 1997, 821, 824). Hyperlinks werden dabei als Querverweise millionenfach zur Steigerung der Benutzerfreundlichkeit der eigenen Webseite und zur Ergänzung der Informationen anderer Anbieter gesetzt. Bei ihnen handelt es sich um Weiterverweisungen des Internetnutzers, die dem leichteren Auffinden themenverwandter fremder Inhalte dienen und daher mit Fußnoten in einem wissenschaftlichen Text vergleichbar sind. Eine ständige Überprüfung der Seiten, auf die Hyperlinks gesetzt wurden, auf einen rechtswidrigen Inhalt ist aufgrund deren Veränderbarkeit dem Anbieter rechtlich nicht zumutbar und wird von dem Internetbenutzer typischer weise auch nicht erwartet (§ 5 Abs. 3 TDG). |
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